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Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Die vom Nationalrat beschlossene Änderung des Denkmalschutzgesetztes tritt am 1. September 2024 in Kraft. Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist vor allem interessant, dass Maßnahmen die "der ökologischen Nachhaltigkeit, insbesondere der Verbesserung der Energieeffizienz oder der nachhaltigen Energiegewinnung, dienen" künftig im Rahmen der Abwägung vom Bundesdenkmalamt (neben 6 anderen Faktoren) besonders zu berücksichtigen sind
(s. § 5 Abs. 2a Z 5). Was das in der Umsetzung konkret bedeutet, wird sich erst zeigen. In den Erläuterungen dazu steht klar: "Spezifisch Rechnung getragen werden soll mit § 5 Abs. 2a Z 5 auch dem Bedürfnis, denkmalgeschützte Objekte energietechnisch auf den neuesten Stand zu bringen und dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien (vgl. auch die in § 4 EAG, BGBl. I Nr. 150/2021 idF BGBl. I Nr. 233/2022, definierten Ziele). Es soll dabei keinen Unterschied machen, ob die erneuerbare Energie zur Versorgung des denkmalgeschützten Objekts dient oder ob die Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll."

Es lohnt sich jedenfalls bei Arbeiten, die zuvor vom Bundesdenkmalamt untersagt wurden, erneut anzufragen. Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie Erfolge beim Durchführen von Nachhaltigkeitsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden haben.

Balkonkraftwerke - Einstieg in die eigene Stromerzeugung

Mini-PV-Anlagen (besser bekannt als Balkonkraftwerke) sind aktuell sowohl für Pfarrgemeinden als auch für Gemeindemitglieder äußerst attraktiv. Bis zu einer Stromerzeugung von 800W sind diese Kleinanlagen nicht genehmigungspflichtig, sondern nur meldepflichtig. Zusätzlich profitiert man von der zurzeit geltenden Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen bis 35kWp - das erspart viel bürokratischen Aufwand. Auch hochwertige Module sind derzeit günstig zu erhalten. Bei guten Bedingungen amortisieren sich die Anlagen innerhalb weniger Jahre und liefern dann für viele weitere Jahre kostenlosen Strom. Die Installation eines Balkonkraftwerkes kann somit insbesondere für Gemeinden mit geringen finanziellen Mitteln von Interesse sein. Zusätzliche Einsparungen können durch Sammelbestellungen erzielt werden. Pfarrgemeinden könnten hierbei als Plattform für Interessierte dienen.

Genauere Infos zu Balkonkraftwerken finden Sie in folgendem Factsheet: https://evang.at/wp-content/uploads/2025/01/250120_bkw_factsheet_12025.pdf. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Beauftragten für Klimavorsorge und Nachhaltige Entwicklung der Evangelischen Kirche in Österreich, Dr. Dietmar Kanatschnig: dietmar.kanatschnig@evang.at

Zugang von Pfarrgemeinden zu Förderungen: „Raus aus Öl und Gas“ und Sanierungsbonus

Für Pfarrgemeinden gibt es derzeit hohe Förderungen für Heizungswechsel und Sanierungen. Bei Arbeiten an betrieblich genutzten Gebäuden wie Gemeindesälen und Kirchen sind Pfarrgemeinden über die betriebliche Förderung antragsberechtigt, die bis zu 50% der Kosten übernimmt. Privat genutzte Gebäude im Besitz von Pfarrgemeinden, insbesondere Pfarrhäuser und -wohnungen, stellen uns leider immer noch vor Unklarheiten. Wir arbeiten jedoch daran, den Sachverhalt mit dem Klimaministerium zu klären (s. auch unten Abschnitt zu Treffen mit Bundesministerin Leonore Gewessler). Wenn Sie an einem solchen Gebäude Maßnahmen planen, kontaktieren Sie uns bitte. Sobald die Fördersituation klar ist, informieren wir Sie.

Näheres zu den betrieblichen und privaten Förderungen finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-und-gas.

Kirchlicher Energieberatungs-Kofinanzierungsfonds

Wir möchten daran erinnern, dass alle Pfarrgemeinden, die eine Energieberatung erhalten, eine Unterstützung durch den Energieberatungs-Kofinanzierungsfonds unserer Kirche in Anspruch nehmen können. Die Richtlinien zum Kofinanzierungsfonds finden Sie unter https://evang.at/wp-content/uploads/2021/04/210427_eb-kofinanzierungsfonds_rl_antrag.pdf

Eine Energieberatung lohnt sich insbesondere, wenn größere Arbeiten geplant sind. Sie kann in der Folge zu beträchtlichen Einsparungen führen.

Good Practice Beispiele gesucht

Immer wieder hören wir von großen und kleinen Nachhaltigkeitserfolgen in den Pfarrgemeinden. Diesen vielfältigen Erfolgen wollen wir eine größere Bühne bieten. Egal ob Tauschmarkt oder Generalsanierung, ob große PV-Anlage oder nach den Öffis getaktete Veranstaltungen - all diese Maßnahmen stellen wichtige Werkzeuge auf unserem Weg zur Klimaneutralität dar. Daher möchten wir regelmäßig Pfarrgemeinden und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit auf unserer Website / in unserem Newsletter, etc. präsentieren. Damit können wir einerseits das Klimaschutzengagement in unserer Kirche sichtbar machen und zeigen, wie vielfältig dieses bereits ist. Andererseits können andere Pfarrgemeinden dadurch inspiriert und zur Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten ermutigt werden.

Informieren Sie uns bitte über die Klimaschutzmaßnahme in Ihrer Pfarrgemeinde, die Sie vorstellen könnten (klimaschutz@evang.at).

Treffen mit Bundesministerin Leonore Gewessler

Bei dem Treffen am 2. April mit Bundesministerin Gewessler stellte Bischof Chalupka unser Klimaschutzkonzept vor und betonte dabei, dass jeder Gesellschaftsbereich Verantwortung im Einsatz gegen die Klimakatastrophe zu tragen hat. Die Bundesministerin zeigte sich beeindruckt von den definierten Zielen und verwies auf das Potenzial der Kirche, klimafreundliches Denken und Handeln unter die Menschen zu bringen.

Auch die "Raus aus Öl und Gas"- Förderungen waren ein zentrales Thema des Treffens. Das Ministeriums versprach, sich um Klarstellung zu bemühen, damit alle Pfarrgemeinden mit Pfarrwohnungen antragsberechtigt sind. Gleiches gilt für Förderungen von thermischen Sanierungen. S. dazu auch oben unter Zugang von Pfarrgemeinden zu Förderungen.

Teilnahme der Evangelischen Kirche am ersten Österreichischen Transformationsforum - Kooperation für den sozial-ökologischen Wandel

120 Delegierte von 75 Institutionen und sozialen Bewegungen aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen - sowohl aus den Bereichen Klima- und Umweltschutz als auch breitenwirksame Akteur:innen der allgemeinen Zivilgesellschaft aus Kultur, Sport, Religion, Wirtschaft, soziale Wohlfahrt und Interessensvertretungen - nahmen am ersten Österreichischen Transformationsforum im März 2024 teil. Ein wesentliches Ziel des Forums ist die Vernetzung und der Austausch zivilgesellschaftlicher Organisationen und Bewegungen, um die sozial-ökologische Transformation in Österreich voranzutreiben und möglichst große Teile der Zivilgesellschaft konkret ins Handeln zu bringen. Die Evangelische Kirche wirkte in der Steuerungsgruppe zur Vorbereitung des Forums aktiv mit. Veranstaltet wurde die Konferenz von der Universität für Weiterbildung Krems unter der Leitung von Ernst Fürlinger. Das zweite Österreichische Transformationsforum wird von 25. bis 26. Februar 2025 wieder an der Universität für Weiterbildung Krems stattfinden.

EGMR Urteil zu Klimaschutz als Menschenrecht

Im April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstmals ein Land wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt und damit zum Ausdruck gebracht: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Die 17 Richterinnen und Richter des EGMR gaben einer Gruppe von rund 2000 Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Es sei, so ist sich die Fachwelt einig, ein Präzedenzfall für sämtliche Staaten des Europarates und ein "historischer Wendepunkt" im Kampf gegen die Klimakrise.

Details unter Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel - Portal (coe.int)

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer und
uns gemeinsam viel Erfolg auf dem Weg zur Klimaneutralität!


Für die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich

  Kirchenrätin Andrea Sölkner    Klimaschutzreferent Jakob Lissy

Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an klimaschutz@evang.at oder
direkt an den Klimaschutzreferenten Herrn Jakob Lissy unter 0699 188 77 086.

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Österreich

klimaschutz@evang.at
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